Stadie Creative Consulting GmbH
  • Instagram
  • Xing
  • Youtube
  • Home
  • Wir sind´s
  • Portfolio
  • Expertise
  • V(B)log
  • Öko? Logisch!
  • Karriere
  • Partner
  • Kontakt
  • Menu

Erster offizieller »Tag der Streuobstwiese«

Als Unternehmer haben wir eine Verantwortung für die Umwelt, die wir vererben.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 29. April 2021

Mit seinem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.

Die ganze Pressemitteilung lesen

Firmenflächen begrünen

Mehr als 60 Prozent der in Deutschland ausgewiesenen Industrie- und Gewerbeflächen sind versiegelt, so das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung. Dies ist nicht nur ein trister Anblick, sondern hat auch weitreichende Folgen für Klima und Umwelt. Doch Unternehmen können etwas tun, und von einem ökologischen und attraktiven Firmengelände profitieren.

Gerade Unternehmen können auf ihrem Firmengelände viel für den Erhalt der biologischen Vielfalt erreichen, indem sie Außenbereiche, Grünstreifen oder begrünte Eingangsbereiche naturnah gestalten. Naturnah bedeutet nicht pure Wildnis, sondern ist als eine Anpassung der Bepflanzung an die Bedarfe der Tierwelt zu verstehen. Mit einheimischen Pflanzen, die langlebig und wetterresistent sind, wird Nahrung und Lebensraum für die Tiere zur Verfügung gestellt. So profitiert neben der Tierwelt auch der Mensch von einem ökologisch wertvollen und attraktiven Firmengelände. Mit „Außenstelle Natur“ unterstützt das Umweltzentrum Hannover alle Unternehmen in der Region Hannover bei der entsprechenden Anpassung ihrer Außenbereiche, wobei Abläufe im Unternehmen durch das umgestaltete Gelände unberührt bleiben.

Auch in Ihrer Region, so Sie nicht in oder um Hannover ansässig sind, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit Förderprogramme für ökologische Projekte in Unternehmen geben. Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrer Wirtschaftsförderung nach.

Die Streuobstwiese

Auszug aus Wikipedia

Streuobstwiesen sind die bekannteste Form des Streuobstbaus (auch Streuobstanbau genannt). Für diesen ist die Mehrfachnutzung kennzeichnend: Die Bäume dienen der Obsterzeugung („Obernutzung“); da die Bäume locker stehen, dienen die Flächen zugleich als Grünland („Unternutzung“), entweder als Mähwiese zur Heugewinnung oder direkt als Viehweide.

Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft sowie durch das Bau- und Siedlungswesen wurden jedoch Streuobstwiesen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark dezimiert. Heute gehören sie zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas (siehe auch Rote Liste der Biotoptypen). Die Imkerei spielt bei der Bestäubung eine wichtige Rolle.

Streuobstanbau ist eine Form des extensiven Obstbaus, bei dem großteils starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume in weiträumigen Abständen stehen. Charakteristisch für Streuobstbestände ist die regelmäßige Unternutzung als Dauergrünland. Daneben gibt es Streuobstäcker mit ackerbaulicher oder gärtnerischer Unternutzung, Streuobstalleen sowie sonstige linienförmige Anpflanzungen. Häufig sind Streuobstbestände aus Obstbäumen verschiedener Arten und Sorten, Alters- und Größenklassen zusammengesetzt, sie sollten eine Mindestflächengröße von 0,15 ha umfassen. Im Unterschied zu modernen Dichtpflanzungen mit geschlossenen einheitlichen Pflanzungen ist in Streuobstbeständen stets der Einzelbaum erkennbar.

Ganzen Artikel lesen

Infos zum Thema

Linksammlung

Förderprogramm »Begrünung von Firmenflächen«

Was ist eine Streuobstwiese? (Wikipedia)

Was können auch kleine Unternehmen tun?

CO2-Rechner

Signal an die Klimajustiz (Artikel Süddeutsche)

Ihre Meinung ist gefragt

Wie gefällt Ihnen der Beitrag? Welche Meinung haben Sie dazu? Welche Themen würden Sie interessieren?

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Meinungen!

0 Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?
Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WC Captcha 23 − = 18

Teilen Sie diesen Beitrag

Teile diesen Eintrag
  • Teile auf Facebook
  • Teile auf Twitter
  • Teile auf Google+
  • Teile auf Linkedin
  • Teile per Mail

Das könnte Sie auch interessieren

Danke allen Spenderinnen und Spendern!

März 23, 2022
Mit seinem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen ...
Weiterlesen
https://stadie.cc/wp-content/uploads/2022/03/web.jpg 286 364 admin https://stadie.cc/wp-content/uploads/2021/01/stadieccohne.png admin2022-03-23 11:14:432022-03-23 11:23:07Danke allen Spenderinnen und Spendern!

Tag der Streuobstwiese

0 Kommentare
/
Mai 3, 2021
Mit seinem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen ...
Weiterlesen
https://stadie.cc/wp-content/uploads/2021/05/Beitragbild_Streuobst.png 600 742 admin https://stadie.cc/wp-content/uploads/2021/01/stadieccohne.png admin2021-05-03 13:40:222021-05-04 08:03:34Tag der Streuobstwiese

Abgefahren ins »mobile office«

0 Kommentare
/
April 6, 2021
Im dunklen Kämmerlein auf einem alten Küchenstuhl vor dem Laptop sitzen, die Familie versteht nicht, dass man trotz Anwesenheit nicht „verfügbar“ ist, der Müll muss auch noch runtergebracht werden und überhaupt... Zugegeben, das...
Weiterlesen
https://stadie.cc/wp-content/uploads/2021/04/mobileoffice.png 600 742 admin https://stadie.cc/wp-content/uploads/2021/01/stadieccohne.png admin2021-04-06 13:50:522021-04-12 12:21:01Abgefahren ins »mobile office«

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie doch einfach gleich an: 05042.52727-0

oder kontaktieren Sie uns per Formular

Stadie creative consulting GmbH • Impressum · Datenschutz · Onlinebriefing
  • Instagram
  • Xing
  • Youtube
Abgefahren ins »mobile office« 30 Jahre Kreation und Strategie
Nach oben scrollen

Wir sind daran interessiert, was Sie interessiert, damit wir Inhalte für Sie noch spannender machen können.

OKEigene EinstellungenAblehnen

Cookie Einstellungen

Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:

Google Karteneinstellungen:

Vimeo und Youtube Video bettet ein:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unserer Datenschutzerklärung nachlesen.