Abgefahren ins »mobile-office«
Home Office – das kann ja keiner mehr hören…
Im dunklen Kämmerlein auf einem alten Küchenstuhl vor dem Laptop sitzen, die Familie versteht nicht, dass man trotz Anwesenheit nicht „verfügbar“ ist, der Müll muss auch noch runtergebracht werden und überhaupt…
Zugegeben, das kein sehr charmantes Bild vom Homeoffice. Aber auch, wenn es bei Ihnen anders aussieht – testen Sie doch mal den Trip ins mobile office. Raus aus dem Alltag und arbeiten am Lieblingsplatz. „Das geht doch nicht“, sagen Sie? Doch, das geht! Und zwar recht einfach. Schauen Sie doch mal ins Video und erleben Sie, wie das aussehen kann. Man muss es einfach nur tun…
Was ist Homeoffice?
Das ist tatsächlich gesetzlich definiert. „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“, heißt es in der Arbeitsstättenverordnung.
Es handelt sich also um einen Platz, der sich zwar in den heimischen vier Wänden befindet, dabei aber so behandelt wird, als würde er zu den Räumen des Unternehmens gehören. Den Arbeitgeber treffen daher alle Pflichten, die er auch hätte, wenn der Arbeitnehmer bei ihm im Büro sitzen würde. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz einrichten, oder zumindest abnehmen. Der Arbeitnehmer hat auf der anderen Seite die Pflicht, sich an die festen Arbeits- und Pausenzeiten zu halten. Er muss seine Arbeit an dem vom Arbeitgeber festgelegten Platz verrichten.
Die Freiheit im Mobile Office:
Das Mobile Office ist hingegen gesetzlich nicht definiert. Der Unterschied zum Homeoffice besteht darin, dass es dem Arbeitgeber eigentlich egal ist, wo, wie und wann der Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt, Hauptsache, sie werden erledigt. Der Arbeitgeber muss lediglich auf eventuelle Risiken wie das lange Arbeiten auf unergonomischen Möbeln hinweisen. Der Arbeitnehmer ist außerdem auf der anderen Seite dazu verpflichtet, das Arbeiten unter erkennbar gesundheitsgefährdenden Umständen zu unterlassen.
Das Mobile Office bietet also maximale Flexibilität. Ganz freie Hand muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten aber nicht lassen: Er kann bestimmte Rahmenbedingungen festlegen, wie etwa ein Zeitfenster, in dem die Erreichbarkeit garantiert sein muss oder aber eine zuverlässige Internetverbindung.
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