Barrierefreie Internetseite – ab sofort verpflichtend
Barrierefreiheit im Internet ist nicht nur ein gesellschaftliches Anliegen, sondern mittlerweile auch gesetzlich verpflichtend. Öffentliche Stellen mussten ihre Internetangebote bereits barrierefrei gestalten. Seit kurzem gilt diese Verpflichtung auch für viele Unternehmen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf Basis der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act).
Unser Angebot: Prüfung und barrierefreie Überarbeitung Ihrer Website
Wer ist betroffen?
- Alle öffentlichen Stellen: Behörden, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen
- Private Unternehmen: Banken, Onlineshops, Telekommunikation, Verkehrsdienstleister u. v. m.
- Dienstleister & Selbstständige: Wenn digitale Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden
Warum Sie jetzt schnell handeln sollten:
- Gesetzliche Vorgabe: Für viele Unternehmen ab 2025 Pflicht
- Abmahnungen vermeiden: Sicherheit durch barrierefreie Gestaltung
- Zukunftssicher aufgestellt: Digitale Angebote für alle zugänglich machen
- Gutes Nutzererlebnis: Bessere Bedienbarkeit für alle, inklusive SEO-Vorteile
Wir bieten Ihnen:
- Professionelle Überprüfung Ihrer bestehenden Website auf gesetzliche Konformität (BITV 2.0 / WCAG 2.1)
- Maßnahmenplan mit klaren Empfehlungen
- Technische und gestalterische Umsetzung der Anforderungen
- Abschließende Prüfung & Dokumentation
Ihr Weg zur einer barrierefreien Website
1. Unverbindliche Erstberatung
2. Individuelle Analyse Ihrer Website
3. Schrittweise Überarbeitung & Umsetzung
4. Dokumentation & abschließende Prüfung
Lassen Sie Ihre Website überprüfen und fragen Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung an.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung mit allen Informationen rund um die Datenverarbeitung und Ihren Datenschutzrechten.